Tagebucheintrag vom 16. Februar 1945⇦ Einzelansicht
Nachlass Faulhaber 09265, Seite 26

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Freitag, 16.2.1945. Die Nacht ging ruhig vorüber, der Tag aber war sehr unruhig: 1) 11.20 Uhr Luftwarnung, 11.40 Uhr Alarm, erst nach Eindreiviertelstunden Vorentwarnung. Im Keller der Finanzkammer, war sehr erschreckend: Kampfverbände 40 km Südwesten, 40 km Süden, 40 km Südosten, 40 km Osten von München - von allen Seiten, besonders Regensburg, Landshut, also wohl Eisenbahn. 2) 14.35 Uhr Luftwarnung. 3) 16.35 Uhr Luftwarnung.

Im Hause die Schwestern der Schmitterschen Schulanstalt als Dachdecker, schaffen die Ziegel hinauf, Frater Angelus wieder an seiner Arbeit, Mater Irene nimmt Lichtbilder auf von den Fenstern, nachmittags suche ich die Paramente für die Weihe in Siegsdorf zusammen.

Pater Ludger: Kirchen und Klöster wieder schwer getroffen - sollen nicht in ihrem Schutzkeller bleiben, die meisten anderen fort. Ein Geistlicher von Regensburg hat von der Congregation die Cura entzogen bekommen - wie sie wieder erlangen? Regensburg muß sich an den Nuntius in Eichstätt wenden. Er selber hatte 11.2. Fünfundzwanzigjahr-Jubiläum seit Anstellung als Pfarrvikar.
Frei 16.2.1945 Die Nacht ging ruhig vorüber, der Tag aber war sehr unruhig /
1) 11 20 L, 11 40 A, erst nach 1¾ St. Vor E. Im Keller der Finanzkammer, /
war sehr erschreckend: Kampfverbände 40 km SW, = S, = SO = O von /
Mü - von allen Seiten, besonders Regensburg, Landshut also wohl Eisenbahn
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2) 14 35 L 3) 16 35 L

Im Hause die Schwestern der Schmitter' Schulanstalt als Dachdecker schaffen die Ziegel hinauf, /
fr Angelus wieder an seiner Arbeit, Mater Irene nimmt Lichtbilder auf von den Fenstern, /
nachmittags suche ich die Param. für die Weihe in Siegsdf zusammen.

P. Ludger: Kirchen und Klöster wieder schwer getroffen - sollen nicht in ihrem Schutzkeller bleiben, die meisten /
anderen fort. Ein Geistlicher von Regensburg hat von der Congr. die Cura entzogen bekommen - wie /
sie wieder erlangen? Regensburg muß sich an den Nunt. in Eichstätt wenden. Er selber hatte 11.2. /
Fünfundzwanzigjahr Jubil. seit Anstellung als Pfarrvikar.