Tagebucheintrag vom 29. November 1946Parallelansicht ⇨
Nachlass Faulhaber 10025, Seite 47

Frei 29.11.46 Grassl: Das Gesetz für Bodenreform /
enthält die Bestimmung, der kirchliche Boden kann für Siedlungszwecke genommen worden also bei jedem Ministerwechsel /
kann es es anders werden. Hat eine Eingabe bereits vorbereitet - ich unterschreibe.

Der Tag, zum Glück ohne viele Besuche, ist für Eingabe an den Heiligen Vater vorbebehalten Weihbischof.