Tagebucheintrag vom 29. November 1946Parallelansicht ⇨
Nachlass Faulhaber 10025, Seite 47

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Freitag, 29.11.46. Grassl: Das Gesetz für Bodenreform enthält die Bestimmung, der kirchliche Boden kann für Siedlungszwecke genommen werden, also bei jedem Ministerwechsel kann es anders werden. Hat eine Eingabe bereits vorbereitet - ich unterschreibe.

Der Tag, zum Glück ohne viele Besuche, ist für Eingabe an den Heiligen Vater vorbehalten: Weihbischof.